• Soziale Gerechtigkeit
  • Arbeitslosenversi-
    cherung
  • AHV
  • Invalidenversiche-
    rung
  • Die Krankenversicherung
  • Exkurs: Der medizini-
    sche Freiheitsentzug
  • Kinder
  • Flüchtlinge und Asylanten
  • Entwicklungshilfe

Nehmen wir das Wort Sozialhilfe einmal auseinander: Sozial beschreibt etwas freundliches, den Einsatz für ärmere. Etwas Soziales basiert auf persönlichem Kontakt und wird freiwillig geleistet. Steuern erfolgen nicht mehr freiwillig! Sie basieren nicht mehr auf „Freundlichkeit“. Zwischen Gebendem und Empfänger gibt es keinen persönlichen Kontakt, keine Liebe.

Wirklich sozial ist Hilfe, die auf persönlichem Kontakt beruht, so zum Beispiel der Freund, der Geld leiht, oder die Familie, die in Krisenzeiten Essen bereitstellt.

„Soziale Gerechtigkeit“

Während der Ausdruck „sozial“ bereits diskutiert wurde, ist die Anwendung des Wortes „Gerechtigkeit“ nicht unbedenklich. Die alten Römer und Griechen sahen es als gerecht, jedem das Seine zu geben. Keine Leistung bedeutet daher auch kein Lohn, eine gute Leistung soll gut entlohnt werden.

Arbeitslosenversicherung

Wer sich wünscht, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, soll dies tun können. Allerdings sollten diejenigen, die sich keine solche Versicherung wünschen, auch nicht daran teilhaben müssen. Ob es sich lohnt, sich zu versichern, beurteilt jedes Individuum anders.

Wünschenswert wäre die Umwandlung der unentgeltlichen Sozialhilfe in eine Sozialhilfeversicherung: Bei Mittellosigkeit und fehlender Verdienstmöglichkeit bezahlt die Versicherung das Existenzminimum.

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Altersvorsorge ist ein wichtiger Lebensinhalt. Das Versicherungssystem macht insofern Sinn, als niemand weiss, wie alt er wird und wie viel Geld er benötigt. Jeder soll sein Rentenalter selber wählen können.

Invalidenversicherung

Invalide können sich ihren Lebensunterhalt nicht mehr selber verdienen. Sie müssen von Erspartem leben oder sind auf die Hilfe von Freunden und Bekannten angewiesen.

Die Krankenversicherung

Kranke Menschen sind oft auf Unterstützung angewiesen. Die Verweigerung dieser wegen Geldmangel wird häufig als ungerecht betrachtet.

Jeder ist für seine eigene Gesundheit verantwortlich. Nimmt er die Hilfe eines Mediziners in Anspruch, so hat dieser auch das Recht auf eine Gegenleistung. Jeder soll daher auch selber bestimmen, gegen welche Krankheiten und Beschwerden er sich versichern lassen möchte.

Braucht jemand medizinische Hilfe und wird ihm diese nicht gewährt, so macht sich das Pflegepersonal strafbar: „Wer einem Menschen, (…) der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, (…) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 128 des schweizerischen Strafgesetzbuches). Ebenfalls bestraft werden kann das Unterlassen einer Handlung, die den Patienten vor einer schweren Verletzung bewahrt (vgl. Art. 11 (Begehen durch Unterlassen) und Art. 122 (Schwere Körperverletzung)).

Exkurs: Der medizinische Freiheitsentzug

Etwas, was es in unserer Gesellschaft nicht mehr geben dürfte, ist die fürsorgerische Unterbringung. Menschen, die nichts anderes getan haben, als angeblich krank zu sein, werden eingesperrt. Dies unter dem Titel des sogenannten Selbstschutzes. Die eigene Gestaltung des Lebens wird verunmöglicht, indem man als krank abgestempelt wird. Wo bleibt die Gerechtigkeit?

Kinder

Der Staat/der Arbeitgeber muss nicht für die Kinder der Einzelnen sorgen. Es sind die eigenen Kinder.

Bei einer Scheidung soll beiden Elternteilen dasselbe Recht, sein Kind zu sehen, zukommen. Es hat daher auch niemand dem anderen Unterhalt zu bezahlen.

Niemand soll jemandem sein Kind wegnehmen dürfen.

Mindestlöhne sollen dem Arbeitnehmer ein gewisses Einkommen sichern, schliessen diesen aber oftmals ganz vom Arbeitsmarkt aus: Arbeitsplätze unter dem Mindestlohn werden gar nicht mehr angeboten.

Flüchtlinge und Asylanten

Nicht jeder Mensch ist in der Schweiz willkommen.

Die Schweiz sperrt ihre Grenzen und unterscheidet zwischen Schweizern und Nicht-Schweizern aus dem Grunde, dass Ausländer die Schweiz kosten.

Jeder Ausländer soll selber sein Leben gestalten können: Die Wahl seines Lebensraumes gehört zur Grundfreiheit des Menschen.

Wer aus eigenem Willen in die Schweiz kommt, ist auch selber für sein Leben verantwortlich.

Entwicklungshilfe

Jeder ist frei und selbst für sich verantwortlich. Mit (freiwilliger) Entwicklungs“hilfe“ bewirken wir nichts.

Gefährlich wird es jedoch bei der unfreiwilligen Entwicklungshilfe: Sie beruht nicht mehr auf Freiwilligkeit. Geben wir und es kommt nichts zurück, wächst die Unzufriedenheit. Sie entlädt sich am Andersartigen: Der Schwächere wird zum Sündenbock, es kommt zu Diskriminierung, Ausgrenzung und Rassismus.